Alles aus einem Topf

Parkplatzunfall im April 2015. Schaden laut Kostenvoranschlag 1.178,80 € netto. Das ist zwar nicht die Welt, muß man aber auch nicht verschenken.

Der Unfallverursacher ist Kunde einer fränkischen Versicherung. Der Mandant versucht es zunächst selber mit dieser Versicherung. Füllt sogar das Formular der Versicherung aus. Die will dann noch Zeugenaussagen. Auch die beschafft der Mandant, ebenfalls auf dem Formular der Versicherung.

Nach einigem Hin und Her erklärt sich die Versicherung bereit, 50 % zu zahlen. Allerdings möchte sie das Auto vorher durch einen Haussachverständigen besichtigen lassen. Wegen möglicher Vorschäden (das Auto ist 1 Jahr alt).

Jetzt entscheidet sich der Mandant, doch einen Anwalt einzuschalten.

Klage, Beweisaufnahme, Urteil.

Das Gericht setzt eine Mithaftung von 30 % an, dem Mandanten werden 815,16 € zugesprochen. Letztendlich erhält er – wegen der Zinsen  – 977,70 €.

Wie gesagt, zunächst versucht der Mandant es selber. Aus Sicht der Versicherung keine Kosten für einen Anwalt. Keine Kosten für einen (vom Geschädigten beauftragten) Sachverständigen. Wer sich ein wenig mit Schadenregulierung auskennt, weiß, daß der Mandant bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 500,- € zusätzlicher Kosten vermieden hat. Kosten, die die Versicherung auch nach ihrer eigenen Auffassung mindestens zu 50 % tragen müßte.

Wirtschaftlich vernünftig wäre, dem Mandanten die 1.178,80 € auszuzahlen, bevor er einen Anwalt und einen Sachverständigen einschaltet. Billiger wird es nicht mehr.

Die Versicherung will es anders. Wobei in diesem speziellen Fall von vornherein feststeht, wer bezahlt.

Neben den 977,70 €, die an den Mandanten gehen, zahlt die Versicherung auch noch 166,66 € vorgerichtliche Anwaltskosten.

Das ist aber nicht alles. Durch das Gerichtsverfahren fallen – natürlich – weitere Kosten an:

Und wer es noch genauer aufgeschlüsselt haben will, schaut hier nach:

Das macht insgesamt

Gerichtskosten:                                                                                                                              213,00 €
Zeugenentschädigung:                                                                                                 86,75 €
Sachverständigenentschädigung:                                     1.290,91 €
weitere Sachverständigenentschädigung:       296,79 €
RA-Kosten Klägeranwalt:                                                                               478,92 €
RA-Kosten Beklagtenanwalt:                                                                   406,98 €

Gesamtkosten Gerichtsverfahren:                               2.773,35 €

Diese Gesamtkosten werden dann nach der Haftungsquote miteinander verrechnet, die Vorschüsse des Mandanten werden natürlich ebenfalls berücksichtigt. Am Ende kommt ein Betrag raus, den der Beklagte an den Kläger erstatten muß. Im Ergebnis zahlt das aber nicht der Beklagte, sondern dessen Haftpflichtversicherung.

Jetzt könnte man meinen, ein schlechtes Geschäft für den Mandanten, weil er ja zumindest 30 % dieser Kosten tragen muß. Aber dafür hat er eine Rechtsschutzversicherung.

Und was ist mit der Selbstbeteiligung, was ist mit den Fahrtkosten des eigenen Anwalts, die die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt? Die bekommt er wegen des Quotenvorrechts trotzdem.

Im Ergebnis erhält der Mandant 977,70 € und muß nichts bezahlen. Das ist erfreulich für den Mandanten.

Der Grund, warum das einen Blogbeitrag wert ist, ist folgender:

Es steht von Anfang an fest, wer für das ganze Theater aufkommt. Die fränkische Versicherung.

Der Gegner ist bei der fränkischen Versicherung haftpflichtversichert, der Mandant ist bei dieser Versicherung ebenfalls haftpflichtversichert. Und der Mandant ist bei der fränkischen Versicherung auch noch rechtsschutzversichert.

Es fallen zusätzliche Kosten von knapp 3.000,- € an. Das ist von Anfang an absehbar. Es ist von Anfang an klar, daß diese zusätzlichen 3.000,- € zu Lasten der fränkischen Versicherung gehen.

Gezahlt wird alles aus ein- und demselben Topf. Nur hätte es deutlich weniger sein können. Wenn die Versicherung dem sparsamen Geschädigten sofort etwas gezahlt hätte. Statt dessen treibt sie ihn zum Anwalt.

Aber wer sich ein wenig mit Schadenregulierung auskennt, wundert sich nicht.

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