Rumstocherei

Wenn die Versicherung nach einem Verkehrsunfall den Schaden kürzt, führt das zu einer Klage. Zu einer Klage gegen den Kunden der Versicherung, nicht gegen die Versicherung selber. Das mag die Versicherung nicht. Sie mag es nicht, wenn ihr Kunde behelligt wird, nur weil sie weniger zahlt als sie muß.

Wenn der Klagepoker nicht funktioniert, erhält der Kunde der Versicherung vom Gericht eine Klage zugestellt. Schön förmlich in einem gelben Umschlag. Daraufhin beschwert er sich bei seiner Versicherung. Die bezahlt dann schnell den gekürzten Betrag und teilt das dem Gericht mit. Obwohl sie in dem Prozeß nichts zu suchen hat. Den eigenen Kunden beruhigt sie mit einem kurzen Schreiben, er brauche sich um nichts zu kümmern.

Aber ganz so einfach ist es nicht. Wegen § 79 ZPO darf die Versicherung ihren Kunden nicht im Prozeß vertreten. Worauf ich das Gericht auch hinweise, was zu einer weiteren Nachfrage beim Kunden der Versicherung führt. Dieser ist nicht erfreut.

Daß meine Rumstocherei nicht obsolet ist, wird der Kunde merken, wenn er das nächste Schreiben des Gerichts erhält. Die Versicherung hätte ihrem Kunden einen Rechtsanwalt stellen sollen (vielleicht sogar müssen). Das hätte dem Kunden einige Aufregung erspart.

Noch einfacher wäre es gewesen, wenn die Versicherung den Schaden sofort vollständig ausgeglichen hätte. Das hätte der Rechtspflege einiges an Arbeit erspart.

Und die (angebliche) Äußerung, nur die Versicherung hafte, nicht der Kunde als Privatperson, ist auch falsch (§ 7 StVG, § 18 StVG). Aber das können wir in einem anderen Prozeß mal durchexerzieren 😉

2 Kommentare zu „Rumstocherei

  1. Ihre Berichte zum Klagepoker finde ich stets höchst lesenswert, so auch hier erneut. Freue mich auf weitere Schilderungen aus diesem Segment.

    Schaudern läßt mich jedoch das Kundenschreiben. Obsolet kennen, aber „Rumstocherei von Herr Schepers“ voranstellen, wie paßt das zusammen? 🙂

      Danke. Ich befürchte, ich werde auch künftig genug Material für Blogbeiträge zum Thema Klagepoker erhalten.
      C.S.

      Like

  2. Wenn die Hauptforderung inzwischen ausgeglichen ist, über welche Beträge ist dann noch ein Urteil zu fällen?

      Es ist noch zu klären, wer die Kosten des Verfahrens trägt.
      C.S.

      Like

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..