Im September 2018 hatte ich über ein paar Klagen gegen Halter/Fahrer berichtet, weil die Versicherung (trotz Rechnungsvorlage) gekürzt hatte.
Blogleser lux äußerte den Wunsch, auch über den Ausgang der Verfahren informiert zu werden. 4 der 5 Klageverfahren sind inzwischen abgeschlossen. Mit folgendem Ergebnis:
- 2x zahlt der Halter/Fahrer, nachdem ihm die Klage zugestellt wurde
- 1x zahlt die Versicherung, nachdem dem Halter/Fahrer die Klage zugestellt wurde
- 2x ergeht ein Urteil
Bei dem ersten Urteil wird der volle Klagebetrag zugesprochen. Bei dem zweiten Urteil werden von 81,11 € nur 76,11 € zugesprochen, also nur 93,84 %.
Das macht bei den 5 Verfahren eine Erfolgsquote von 493,84 %, falls ich mich nicht verrechnet habe 😉
Nach dem Blogbeitrag im September 2018 mußte ich die Liste um 3 weitere Klageverfahren ergänzen. Mit folgendem Ergebnis:
- 2x zahlt die Versicherung, nachdem dem Halter/Fahrer die Klage zugestellt wurde
- 1x ergeht Versäumnisurteil
Erfolgsquote insgesamt: 793,84 %
Es lohnt sich, bei Kürzungen dranzubleiben.
Und außerdem: je mehr Kürzungen akzeptiert werden, desto mehr Kürzungen werden folgen.
P.S.
Die 5,- €, die im zweiten Klageverfahren nicht zugesprochen wurden, sind auf die Kostenpauschale zurückzuführen. Ich hatte 30,- € geltend gemacht, die Versicherung hatte lediglich 25,- € erstattet. Da von dem zuständigen Gericht bereits 2 Urteile mit einer Kostenpauschale 30,- € existieren, habe ich die fehlenden 5,- € mit eingeklagt. Diesmal wollte das Gericht nicht.
>>Diesmal wollte das Gericht nicht.<< Unberechenbar, diese Gerichte. Gibts jetzt das volle Programm incl. Nichtzulassungsbeschwerde? /sarc
Nichtszulassungsbeschwerde, Verfassungsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde. Das gaaaanz große Programm. 😉
Oder ich lese mir die Kommentierung zu § 287 ZPO noch mal durch und akzeptiere, daß der besonders freigestellte Richter in diesem Punkt praktisch nicht angreifbar ist.
C.S.
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Super, Vielen Dank für die Rückmeldung 🙂
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