Aus der Unfallmitteilung der Polizei:
Dabei überfuhr er den Kreuzungsbereich vermutlich bei Rotlicht…
Das reicht einer genügsamen Bußgeldstelle völlig aus, um ein Fahrverbot auszusprechen.
Zeugen anschreiben? Ach was.
Entlastungszeugen anschreiben? Wozu das denn?
Entlastungszeugen im Bußgeldbescheid als Beweismittel angeben? Wo kämen wir denn da hin!
Bußgeldbescheid raushauen, und schon ist die Akte vom Tisch. Fertig.
Könnte ein Bumerang werden… 😉
Ein Kommentar zu „Genügsame Bußgeldstelle“