Die öffentliche Veranstaltung von Glücksspielen ist (unter bestimmten Voraussetzungen) strafbar, § 284 StGB. Poker ist ein Glücksspiel. Über den Klagepoker der Versicherungen hatte ich schon öfters berichtet (hier, hier, hier und hier). Ich bin nicht der Einzige, der damit so seine Probleme hat. Rechtsanwalt Werner Siebers aus Braunschweig hat sich zu dem Thema Gedanken gemacht. … Weiterlesen Glücksspiel ist strafbar. Klagepoker auch?
Schlagwort: Strafrecht
Videobeweis – so spät wie möglich verwerten?
Der Mandant erhält einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung. Er soll gemeinschaftlich mit einer weiteren Person ein Türschloß zugeklebt haben. Die Tat wurde per Video aufgezeichnet. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl findet die Hauptverhandlung statt. Der Vorsitzende fragt mich nach dem Ziel des Einspruchs. Der Mandant möchte einen Freispruch, weil er nichts gemacht hat. Der Richter meint, … Weiterlesen Videobeweis – so spät wie möglich verwerten?
Hinter dem Kreisverkehr gehts rund
Der Mandant fährt in seinem Auto auf einen Kreisverkehr zu. Gegner Garstig - diese Bezeichnung trifft es, wie sich gleich zeigen wird - lenkt das Auto dahinter. In dem Kreisverkehr fahren Autos, deshalb hält der Mandant an. Das gefällt Herrn Garstig gar nicht. Vor lauter Aufregung hämmert er von innen gegen seine Windschutzscheibe, bis sie … Weiterlesen Hinter dem Kreisverkehr gehts rund
Nichts Schlimmes
Das Telefon klingelt. Anrufer: Spreche ich mit Christoph Schepers? Antwort: Ja. Anrufer: Hier spricht Kommissar Knaller von der Kripo in Hürth. Es ist nichts Schlimmes. Es geht um den Mord. Puuhhh, wenns weiter nichts ist...
Du mußt mir helfen!
Ich kenne den Mandanten schon seit Jugendtagen. Er erläutert mir sein Anliegen: Mandant: Ich brauche Deine Hilfe. Anwalt: Worum geht es denn? Mandant: Ich brauche mein Auto wieder. Anwalt: Was ist denn mit Deinem Auto? Mandant: Das hat die Polizei mir weggenommen. Anwalt: Wieso das? Mandant: Wegen Alkohol. Anwalt: Wenn man betrunken Auto fährt, nehmen … Weiterlesen Du mußt mir helfen!
Lahme Justiz? Vielleicht doch…
Zeugenladung des LKA vom 30.4.14. Postausgang am 16.3.15. Nicht ganz so schnell wie dieser Strafbefehl. Andererseits soll der Zeuge zu Vorfällen aussagen, die sich 1944 ereigneten. 70 Jahre oder 71 Jahre... P.S. Der Zeuge war damals 11.
Umschlag verschwendet
In der Strafakte befindet sich, sorfgältig von der Staatsanwaltschaft abgeheftet, ein Umschlag mit einer CD. Auf dieser CD ist als Beweismittel der Notruf abgespreichert, der bei der Polizei eingegangen ist. Nur, wieso erst noch einen Umschlag verschwenden, wenn die CD sowieso gelocht wird? P.S. Die CD funktioniert...
Lahme Justiz? Von wegen!
Strafbefehl vom 3.1.15. Tat am 16.1.15. Da kann man nicht meckern. Schneller geht nicht. Oder hat Kollege Hoenig aus Berlin seine Glaskugel heimlich den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt?
Wo eine erfolgreiche Verteidigung hinführen kann
Es lohnt sich, einen Anwalt einzuschalten. Wirklich. Auch wenn er Geld kostet.