Anwalt hilft

Irgendwas geht immer. Wenn man sich rechtzeitig kümmert.

Der Mandant trinkt Alkohol. Kein Problem. Dann fährt der Mandant Auto. Das ist ein Problem. Zum Glück passiert kein Unfall. Trotzdem kommt die Polizei vorbei und nimmt ihm den Führerschein ab.

Das ist nicht so gut (zumindest für den Mandanten). Am nächsten Tag ruft er seinen Anwalt an. Das wiederum ist gut (für den Mandanten und für den Anwalt).

Auch wenn der Sachverhalt klar ist, ein Anwalt kann helfen. Er kann den Mandanten auf das richtige Gleis setzen, ihm die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen. Er kann dazu beitragen, daß die Strafe im Rahmen bleibt. Und er kann helfen, die Strafe nachträglich zu reduzieren.

Wobei die Sperrfrist für Juristen keine Strafe ist, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 61ff. StGB). Dem Mandanten ist das egal. Für ihn fühlt es sich nach Strafe an. Führerschein weg und eine Sperrfrist, bevor er eine neue Fahrerlaubnis beantragen kann.

Diese Sperrfrist wurde nachträglich verkürzt (§ 69a VII StGB). Weil der Mandant (nach der Trunkenheitsfahrt) das Richtige gemacht hat.

Ja, es lohnt sich, einen Anwalt einzuschalten. Auch dann, wenn man schuldig und die Sache klar ist.

Ein Kommentar zu „Anwalt hilft

  1. Muss er vorher eine MPU bestehen oder kriegt er den Führerschein einfach so mit Beantragung wieder?

      Alkohol-Wiederholungstäter müssen zur MPU. Und Fahrzeugfahrer ab 1,6 Promille müssen zur MPU (das gilt auch für Radfahrer). Die anderen nicht.
      C.S.

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