Schade eigentlich, Captain-HUK.de …

Ich hatte in meinem Blog gelegentlich auf die Internet-Informationsplattform Captain-HUK.de hingewiesen, heute möchte ich etwas über Captain-HUK (oder kurz: CH) schreiben.

Vor gut 10 Jahren bin ich auf CH gestoßen. Dort gab es Urteile und Berichte rund um das Thema Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen. Urteile und Erfahrungsberichte wurden von Rechtsanwälten, Kfz-Sachverständigen und anderen kommentiert und diskutiert.

In den letzten 10 Jahren habe ich mich an den Diskussionen immer wieder beteiligt, mal mehr, mal weniger. Gelegentlich habe ich auch Urteile an CH weitergeleitet, die veröffentlicht wurden.

Ich habe jahrelang von CH profitiert. Jeder, der in der Schadenregulierung von Verkehrsunfällen tätig ist, kann aus CH Nutzen ziehen.

CH verfügt über eine große Urteilsdatenbank. Wichtige BGH-Urteile für Geschädigte sind thematisch sortiert gelistet (hier). Zu verschiedenen Themen bietet CH Urteilslisten zum Download an (hier), die regelmäßig aktualisiert werden. In diesen Listen sind schätzungsweise tausende Urteile von Amts- und Landgerichten aufgeführt.

Nahezu täglich werden (mehrere) Urteile von Amts- und Landgerichten im Volltext veröffentlicht. Urteile, von denen man sonst nie erfahren würde.

Außerdem liefert CH immer wieder interessante Beiträge und Hinweise zu Nebengebieten der Schadenregulierung. So habe ich über CH davon erfahren, daß die Partnerwerkstätten einer Versicherung Probleme mit anderen Versicherungen bekommen, wenn sie zu sehr für die eine Versicherung werben (hier und hier). Oder von den Problemen der Versicherungskanzleien, ordnungsgemäße Vollmachten vorzulegen (hier). Oder von den Versuchen einer Versicherung, Pauschalpreisgutachten zu etablieren (hier). Oder von dem Vorgehen einer anderen Versicherung gegen Sachverständigenhonorare (hier). Die Problematik des geänderten § 79 ZPO wurde mir erst durch CH bewußt (hier). Und auch meinen Strategiewechsel, bei Verkehrsunfällen nicht mehr die Versicherungen zu verklagen, sondern nur noch Halter und Fahrer, habe ich letztendlich CH zu verdanken.

Der Bericht über eine Rechtsschutzversicherung, die lieber den Schaden begleicht, anstatt Rechtsschutz zu gewähren (hier), war genau so interessant wie die Unterlassungsurteile, die Kfz-Sachverständige gegen Versicherungen erwirkt haben (hier und hier), oder das Vorgehen einer Versicherung gegen den eigenen Kunden bei einem Kaskoschaden (hier).

Das sind nur einige wenige Beispiele aus den vergangenen 10 Jahren. All diese Informationen haben mir sehr geholfen zu verstehen, was bei der Schadenregulierung insgesamt abläuft, mit welch harten Bandagen die Versicherungen kämpfen, um Zahlungen zu verringern oder zu vermeiden. Hier erfahre ich auch von neuen Regulierungsstrategien der Versicherungen, bevor sie bei mir – im Einzelfall – auf dem Schreibtisch landen.

CH bündelt relevante Informationen, die sonst nur vereinzelt und sehr verstreut veröffentlicht werden – wenn überhaupt. Versicherungen können sich über den GdV absprechen, Strategien entwickeln und hochspezialisierte Kanzleien beauftragen. Bei der Schadenregulierung haben die Autofahrer keine Lobby, die dem etwas entgegenstellt. Zwar kann CH diese fehlende Lobby nicht ersetzen, doch bildet CH zumindest einen kleinen Gegenpol, der die Helfer der Geschädigten (Anwälte, Kfz-Sachverständige, Werkstätten, Mietwagenfirmen) unterstützen kann.

Aber:

Inzwischen wird CH in einer Form betrieben, die ich mehr als bedaure.

Willi Wacker, pseudonymisierter Rechtsanwalt (hier) mit über 3.000 Beiträge bei CH (hier), bewertet Urteile als Schrotturteil, das an Frechheit kaum noch zu überbieten ist (hier), als Schrottberufungsurteil (hier), kennt ein Mega-Schrotturteil (hier) und kürt sogar das Schrotturteil des Jahres 2016 (hier).

Virus, pseudonymisierter Kfz-Sachverständiger (hier), hat da schon grundsätzlichere Probleme. Er scheint kein Freund von Anwälten zu sein (hier), dafür aber Anhänger der Grundrechtepartei (hier), deren Anwaltsklausel er lobt (hier). Er möchte posthum eine verstorbene Philosophin zur Autorin bei CH erklären (hier) und sieht schon das Leichentuch über das Bonner Grundgesetz ausgebreitet (hier). Er möchte nicht mehr an den Symptomen herum doktern, sondern endlich die Krankheit ausmerzen (hier). Da wundert es nicht, wenn bei CH Wahlkampf für die AFD gemacht wird (Hildergan hier).

Bananen Republik Deutschland (Rüdiger hier) wirkt fast lieblich gegenüber der Frage nach dem eisernen Besen und die Aufforderung an die Robenträger aufzupassen, was sie so treiben, denn die Zeiten hätten sich rapide geändert und man bliebe nicht lange unentdeckt im Dunklen (Juri hier). Man wähnt sich in einem scheusslich korrupten Staat (Juri hier) und sieht den BGH als Beerdigungshelfer des Rechts und der Demokratie (Juri hier).

Im besonderen Focus von CH steht Richter am Bundesgerichtshof W., Mitglied des für Schadenersatz zuständigen VI. Zivilsenats. In den Vorworten zu BGH-Urteilen wird bei CH immer wieder hervorgehoben, ob Richter W. an dem Urteil mitgewirkt hat oder nicht (z.B. hierhier, hier und hier).

Richter W. ist unter anderem Referent bei Seminaren zum Schadenrecht (hier), deren Veranstalter der Versicherungswirtschaft nahe stehen (hier und hier).

 Das führt bei CH zu der Frage, ob beim VI. Senat unter Mitwirkung von Richter W. finanzielle Interessen einzelner dem Willen des Gesetzgebers entgegenstünden (Virus hier), und zu der Behauptung, dessen Gönner könnten auf ihn bauen (Juri hier).

Iven Hanske spricht von den GDV Honoraren des Richter W. (hier). Zur Nebentätigkeit von Richtern behauptet bzw. fragt er:

„So kauft man Richter und ergaunert sich damit rechtswidrig viel Geld, oder warum entscheidet der 6. Senat des BGH versicherungsfreundlich gegen seine eigene Rechtsprechung (wo es noch keine Versicherungsseminargelder gab)?“ (hier)

Daß Richter W. auch für andere Anbieter als Referent tätig ist, z.B. für die Deutsche Anwalt Akademie (hier) oder die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (hier), wird lediglich in einem Kommentar erwähnt (Virus hier).

Gleichwohl erkennt  Muenchhausen in der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats in den letzten 15 Jahren ein eindeutiges Abbiegen in Richtung Versicherungen und meint – mit Fragezeichen -, offensichtliche Zusammenhänge zwischen diesen Urteilen und den umfangreichen Seminartätigkeiten  diverserer BGH-Richter, deren Seminargagen aus der Versicherungswirtschaft finanziert würden,  zu sehen (hier).

Urteile, an denen Richter W. mitwirkt, wären grottenschlecht, die übrigen Urteile gescheit (SV Westfalen hier).

Andere halten es für auffallend, daß Richter W.

„offensichtlich immer noch versicherungsfreundliche Urteile mitentscheiden darf“ (Willi Wacker hier)

und empfindet es als blanken Hohn, wenn Richter W. über Befangenheitsanträge gegen andere Richter mitentscheide (Willi Wacker hier). Der gehöre weg! (Fred Fröhlich hier)

Der VI. Zivilsenat habe jeglichen Bezug zum deutschen Rechtssystem verloren und  operiere mit Lügen, die das logische Ergebnis seien, sofern Richter von der Versicherungswirtschaft bezahlt würden (Karle hier).

Das führt mich zu den Verschwörungstheorien, die bei CH salonfähig sind.

Dabei geht es nicht nur um den vermeintlichen Zusammenhang zwischen Seminartätigkeit und angeblich versicherungsfreundlicher Rechtsprechung.

Auch die Theorie einer Art Saarland-Connection findet Anhänger. Richter W. war Richter in Saarbrücken, bevor er zum BGH ging, in Saarbrücken werden angeblich versicherungsfreundliche Urteile gesprochen, die der BGH bestätige, das sei eine Kette, die zum Nachdenken führe (Werner H. hier), eine offensichtliche Seilschaft, die bis zum BGH reiche (Karle hier).

Wenn ein (versicherungsnaher) Blog über ein BGH-Urteil berichtet, bevor es auf der Webseite des BGH veröffentlicht ist, wird eine Verschwörung der deutschen Versicherungen vermutet (RA NW hier, dazu Roland Richter in seinem Blog ). Dabei könnte die Erklärung eine ganz einfache sein (Dietmar Klöskes hier).

Zudem führten einige Richter am AG Halle offensichtlich einen Privatkrieg gegen einen bestimmten Kfz-Sachverständigen (Willi Wacker hier).

Auch ich hatte das zweifelhafte Vergüngen, Protagonist einer Verschwörungstheorie sein zu dürfen. Ich hätte einen „Hintermann O.“ (Alberto hier), der bei mir durchkäme (Virus hier), einen Ghostwriter, der Verbindungen zu Richter W. hätte (Alberto hier).

Das Ganze gipfelt dann als eine Art Essenz der Verschwörungstheorien in den Ausführungen zum – bei CH so genannten – Pinocchio-Urteil des BGH (Muenchhausen hier). Dieses Urteil wird in einem ausführlichen Vorwort erläutert und im Anschluß ausgiebig kommentiert. Wer wissen möchte, wie CH meint, zu einer beweisbaren unwahre Behauptung des BGH zu kommen, möge sich das Vorwort einfach mal durchlesen. Nach meiner Einschätzung basiert die CH-Fehlinterpretation dieses BGH-Urteils auf einem falschen Verständnis der vom BGH verwendeten Vokabel inmitten. Ich hatte das in einem etwas ausführlicheren Kommentar bei CH darzulegen versucht, der Kommentar wurde jedoch nicht veröffentlicht.

Nach meinem Eindruck ist bei CH inzwischen Schubladendenken vorherrschend und meinungsbildend. Werden dem Geschädigten die geltend gemachten Ansprüche vollständig zugesprochen, ist es ein gutes Urteil, sonst nicht. Wer Kritik äußert, wird dem Versicherungslager zugerechnet. Und CH biete keinen Raum als Plattform für Interessengruppen der Versicherungswirtschaft (hier). Entscheidungen des BGH, die zugunsten des Geschädigten ausfallen, passen nicht so richtig ins (Verschwörungs-) Weltbild. Entsprechende BGH-Ausführungen werden dann zur Oberflächen-Kosmetik  (Willi Wacker hier).

Es gab Zeiten, da kommentierten so einige Rechtsanwälte regelmäßige CH-Beiträge (z.B. hier), heute muß man Rechtsanwälte bei CH mit der Lupe suchen (warum?). Juristische Probleme werden von Kfz-Sachverständigen aufgearbeitet, was zu teilweise – ich möchte es einmal so formulieren – bemerkenswerten Rechtsauffassungen führt (z.B. Iven Hanske hier, Chr. Zimper hier, Virus hier und hier, Alberto hier und hier). Kritik daran gibt es nur ganz vereinzelt (Ass. iur Wortmann hier).

Die meisten bei CH Schreibenden verbergen sich hinter Pseudonymen, was nicht jeder gut findet (Iven Hanske hier und Roland Richter in seinem Blog). So mancher Schreiberling ist mit mehreren Pseudonymen unterwegs – vermute ich jedenfalls (wußte Willi Wacker nicht, unter welchem Pseudonym er gerade schrieb, als er hier von Willi Wacker sprach?). Und mit meiner Vermutung stehe ich nicht alleine da (RA Melchior in seinem Blog).

Soll durch solche Aktionen ein breites Interesse vieler Personen vorgetäuscht werden? Ich weiß es nicht.

Allerdings führt jeder Aufruf der Seite Captain-HUK.de dazu, daß automatisch alle 10 Beiträge, die auf der ersten Seite veröffentlicht sind, als gelesen gezählt werden. 5 mal Seite neu laden, und schon hat CH 50 weitere Leser. Kann man so machen. Steht aber nicht unbedingt für Seriosität.

Und wenn sich jemand über 5.000 Zugriffe auf einen Beitrag binnen drei Tagen freut (Wilm Bartmann hier), ist die Zahl vielleicht nicht ganz ernst zu nehmen. Sei es drum.

Grenzwertig sind dagegen Äußerungen wie interessengeleitete Urteile (Was ich noch sagen wollte… hier) und durchgeknallter BGH (Karle hier).

Und wer von reiner Demagogie (Immer an die Chefin wenden… hier) und Rechtsbeugung (Hildergan hier und Willi Wacker hier) spricht, von einem Rechtsbeuger und feigen Richter (Iven Hanske hier), von Lügenurteilen des BGH (Karle hier), von einem angeblichen Rechtsstaat (Olga L. hier) oder gar Unrechtsstaat (Karle hier), der hat die Grenze des guten Geschmacks bei weitem überschritten – und nicht nur die.

Aber sich hinter Pseudonymen verbergend läßt sich gut angreifen (Ausnahme: Iven Hanske). Nur ist das m.E. mit dem Selbstverständnis von CH als praktizierende Verbraucherschützer (hier) nicht vereinbar.

An anderer Stelle wird CH vorgeworfen, die Auseinandersetzung mit den Versicherungen in unsachlicher, ausschließlich hetzerisch-beleidigender Form zu führen (Dorfrichter im Lawblog). Bei CH gäbe es reinstes Versicherungs-Bashing ohne Rücksicht auf Richtigkeit (Maik im Lawblog). Gerichte, die Sachverständigenkosten nicht in voller Höhe zusprechen, würden bei CH systematisch an den Pranger gestellt und beleidigt (Roland Richter in seinem Blog).

Ich meine, an diesen Vorwürfen ist etwas dran.

Schade eigentlich, Captain-HUK.

 

Update vom 27.4.17:
Über die Reaktion von Captain-HUK berichte ich hier.

4 Kommentare zu „Schade eigentlich, Captain-HUK.de …

  1. Großes Kino Herr Kollege,

    Sie haben in Worte gefasst was ich mir seit geraumer Zeit denke. Genau die von Ihnen zu Beginn Ihres Beitrags geschilderten Thematiken, auf die man als Anwalt ohne CH mangels Überblick gar nicht aufmerksam wurde, waren einstmals dessen Stärken. Auch entwickelten sich mitunter lehrreiche und interessante Diskussionen zwischen Lesern die jeweils dem anderen Lager näherstanden und die dann mitunter bei einem selbst den ein oder anderen Denkanstoß gaben. Dies entwickelte sich über die Zeit aber nun äußerst einseitig. Letztlich hat es dazu geführt, dass ich auch heute noch gerne bei CH vorbeigucke wenn ich gezielt Informationen zu einer bestimmeten Thematik und insbesondere ein Urteil suche. Aber es kommt nicht mehr vor, dass ich CH aus reinem Lesevergnügen aufsuche. Schade.

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  2. Ich meine, an diesen Vorwürfen ist etwas dran. ?
    —————–
    Aber was nun eigentlich weiß keiner so genau – oder wie soll man das verstehen? 3-Sterne Gerüchteköche.
    Gruß Juri

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  3. War wohl seit langem nicht mehr da. Inzwischen ist die Seite auch optisch völlig verändert. Gab es ein Relaunch?

      Es scheint eher ein Shutdown denn ein Relaunch zu sein.
      C.S.

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