Es geht um Unterhalt. Ich bitte die Gegenseite, die Einkommensverhältnisse mitzuteilen (§ 1605 BGB).
Nur so kann geklärt werden, ob bzw. in welcher Höhe Unterhaltsansprüche meines Mandanten bestehen.
Als Reaktion beauftragt die Gegenseite Rechtsanwalt xy, der mich anschreibt.
Das Schreiben leite ich an den Mandanten weiter mit dem Hinweis:
Rechtsanwalt xy kümmert sich jetzt um das Thema Unterhalt.
Darauf fragt der Mandant:
Ist das gut, oder schlecht?
Diese Frage möchte ich gerne an Euch weitergeben: